Um die Klimaziele zu erreichen, müssen die CO2-Emissionen u. a. des Straßenverkehrs sinken. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet die Verwendung erneuerbarer Energie – entweder in Form alternativer Kraftstoffe oder grünen Stroms. Martin Grasslober, Verkehrswirtschaftsexperte des ÖAMTC, erklärt: „Lädt man ein E-Auto zu Hause mit Strom aus erneuerbaren Quellen auf, spart man gegenüber einem Verbrenner CO2 ein.“ Der Nachweis dieses Beitrags zur CO2-Reduktion und zur Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie im Verkehrssektor wird z. B. von Mineralölkonzernen gekauft, um die in der Kraftstoffverordnung festgelegten Ziele zur CO2-Minderung und Einbringung von erneuerbarer Energie zu erreichen.
Der Haken: „Die Menge an erneuerbarem Strom und die CO2-Reduktion, die man als Konsument:in beim Laden zu Hause erzielt, ‚gehört‘ derzeit dem Stromanbieter, mit dem man einen Liefervertrag hat. Dieser kann die Nachweise anschließend verkaufen – und das trotz selbst gezahlter Wallbox und derzeit hoher Energiekosten“, kritisiert Grasslober.
ÖAMTC schlägt Anpassung der Verordnung nach deutschem Vorbild vor
Eine aus Sicht des Mobilitätsclubs besonders paradoxe Situation: Auch wenn man über eine hauseigene Photovoltaik-Anlage selbst zusätzlich Strom produziert, gibt es aktuell keine Möglichkeit, sich die damit erreichte CO2-Einsparung und den Nachweis für den erneuerbaren Strom anrechnen zu lassen. Für den ÖAMTC-Experten ist das ein unhaltbarer Zustand: „Der finanzielle Vorteil steht schlicht und einfach den Konsument:innen zu und darf nicht den Stromkonzernen zufallen. Eine entsprechende Anpassung der Verordnung, ähnlich wie es Deutschland bereits vorgemacht hat, würde einen weiteren Anstoß zum Umstieg auf E-Mobilität und zur Erreichung der Klimaziele leisten. Die Politik darf die Möglichkeit für einen zielgerichteten Anreiz im Sinne der Elektromobilität nicht verpassen.“
Quelle: ÖAMTC