CO2-Anrechnungszertifikate sollen Technologien zur Sektorenkopplung bis 2030 zum Durchbruch verhelfen

Forderung nach Innovationsförderung

von David Lodahl

Ein beschleunigter Stromnetzausbau und die Umwandlung und Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom in Form von Wasserstoff oder synthetischem Methan sind Kernelemente der Energiewende. Beide Pfade schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Ein Innovationsförderprogramm für Power-to-X-Technologien kann dazu beitragen, Effizienzpotenziale sektorenübergreifend zu heben und den Netzausbaubedarf auf lokaler und regionaler Ebene zu dämpfen. Somit könnten die Infrastrukturkosten der Energiewende sowie die Gesamtkosten zum Erreichen der Klimaziele wirksam begrenzt werden“, sagte der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke heute am Rande des Forums Energie-Impuls in Berlin.

Aufmacherbild: DVGW
Linke bekräftigte die Forderung nach einem Markteinführungsprogramm für Sektorenkopplungstechnologien, die eine Power-to-X-Allianz, zu denen neben dem DVGW unter anderen AUDI, Ontras und Uniper gehören, kürzlich erarbeitet hat. Danach sollen Anlagen mit 1.500 Megawatt Gesamtleistung zur Herstellung von grünem Wasserstoff, synthetischem Methan und nachgelagerten Kraftstoffen zwischen 2019 und 2027 über ein Zertifikatesystem gefördert werden. Das gesamte Fördervolumen beläuft sich auf knapp 1,1 Milliarden Euro. Das Programm sieht vor, dass Betreiber von Power-to-X-Anlagen für jede vermiedene Tonne CO2 ein Anrechnungszertifikat erhalten, das sie bei der KfW-Bank monetarisieren können. Vorgesehen ist ein degressiver Fördersatz, der aktuell mit 300 Euro je eingesparter Tonne CO2 beginnt und 2027 mit 150 Euro je Tonne ausläuft. Denkbar sei auch ein Handel mit Anrechnungszertifikaten und deren Verrechnung mit ETS-Zertifikaten durch Industrieunternehmen.

Bislang gibt es kaum spezifische Regelungen für Power-to-Gas-Produkte. Ebenso fehlt ein konsistenter Ordnungsrahmen, der die Systemfunktion von Power-to-X-Anlagen als zentrales Element der Sektorenkopplung anerkennt und eine klare Rechtsgrundlage schafft. Nach wie vor werden Power-to-Gas-Anlagen als Letztverbraucher eingeordnet. Daraus resultiert eine Belastung des genutzten Stroms mit zahlreichen Entgelten, Umlagen und Abgaben. Unter diesen Bedingungen rechnet sich der Betrieb der Anlagen, von denen es mittlerweile fast 30 Pilotprojekte in Deutschland gibt, nicht. Diese Markteintrittshürden müssen schleunigst weg“, so Linke.

Gleichzeitig erneuerte Linke die Forderung des DVGW, dass auch die bislang strikt sektoral konzipierte Netzentwicklungsplanung für Strom und Gas grundlegend reformiert werden sollte. Statt eines Netzentwicklungsplans (NEP) Strom und eines parallel fortgeschriebenen NEP Gas solle künftig ein gemeinsamer Netzentwicklungsplan (Quer-NEP) für die zentralen Netzinfrastrukturen erarbeitet werden. Nur so könne die Voraussetzung für eine wirkliche Sektorenkopplung geschaffen werden, in der Power-to-X-Technologien ihr Potenzial an volkswirtschaftlicher Infrastrukturkostenminderung voll ausspielen können.
Quelle: DVGW

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