In manchen deutschen Städten bestehen bereits Fahrverbote, weitere Gemeinden werden folgen. Bisher treffen die Verbote besonders ältere Dieselmodelle. Nun werden aller Voraussicht nach auch einige neue Modelle betroffen sein – und das nicht bloß in Deutschland.
Wie unter anderem Kurier und Presse berichteten, hat ein EU-Gericht kürzlich festgehalten, dass die bei Abgastests ermittelten Stickoxid-Grenzwerte auch im Realbetrieb eingehalten werden müssen. Der 2015 von der EU-Kommission getroffenen Regelung zufolge hätten Dieselautos die Werte ab 2020 um das 1,5-Fache überschreiten dürfen. Derzeit liegt dieser Faktor noch bei 2,1. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals waren strengere Abgaswerte gefordert worden. Die EU-Kommission beugte sich damals jedoch dem Druck jener Sparte der Autoindustrie, die noch immer auf Verbrennungsmotoren setzt. Ein EU-Gericht hat dieser Willfährigkeit nun zumindest vorläufig Grenzen gesetzt.
Grenzwerte von Grenzwerten
Noch ist die Situation paradox: Die aktuell gültige Regelung erlaubt Grenzwerte von Grenzwerten. Das Urteil des Gerichts schiebt dem nun einen Riegel vor. Mittelfristig dürfen Gemeinden dadurch tatsächlich Fahrverbote für Dieselautos einführen. Doch das Urteil bedeutet nicht zwangsweise, dass die Abgaswerte tatsächlich sinken. Die EU-Kommission könnte nämlich den Wegfall der Kulanzregelung umgehen, indem sie die Stickoxid-Grenzwerte selbst anhebt. Dadurch dürften Dieselautos mit höheren Abgaswerten wieder fahren. So meint etwa der ADAC, das Gericht habe zunächst nur das Gesetzgebungsverfahren beanstandet. Die Frage ist bloß, ob die EU-Kommission wagt, zu diesem Zeitpunkt die Grenzwerte anzuheben – beziehungsweise zu belassen – und so die notwendige Energiewende zu ignorieren. Normen, die die Inverstition in Elektroautos vorantreiben, wären jedenfalls sinnvoller.
Quellen:
kurier.at/wirtschaft/fahrverbote-wie-ein-urteil-dem-diesel-saures-gibt/400355485
diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5546070/EUGericht_Fahrverbote-koennten-bald-auch-Euro6Diesel-treffen