Die Ökostromtarife für neue Windkraftwerke für das kommende Jahr werden um 8,4% gegenüber dem geltenden Tarif reduziert. Somit wird der Tarif von derzeit 8,95 auf 8,20 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt.
Aufmacherbild: Fototlia
„Das ist die bei weitem stärkste Absenkung in der Geschichte des Ökostromgesetzes. Die Absenkung der Tarife ist stärker als die Kostensenkung der Windparks der letzten Jahre. Dieses Signal bremst die Entwicklung von neuen Projekten ein, da nun viel weniger Projekte mit derartig niedrigen Tarifen entwickelt werden können. Daher ist diese Tariffestlegung enttäuschend“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.
Bereits wenige Tage nach der Angelobung der neuen Regierung wurde am 22. Dezember 2017 die Ökostrom-Einspeisetarifverordnung für die Jahre 2018 und 2019 veröffentlicht. Für neue Windparks, die den Antrag bei der Förderstelle einbringen, wird der Einspeisetarif für das Jahr 2018 um 8,4% reduziert – von derzeit 8,95 auf 8,20 Cent/kWh. Für das Jahr 2019 ist eine weitere Absenkung von 1% auf 8,12 Cent/kWh vorgesehen. Bisher lagen die Reduktionen in den letzten Jahren lediglich zwischen 1% und 2,5%. „Diese Reduktion der Einspeisetarife ist deutlich stärker als die Kostensenkungen der Windparks der letzten Jahre. Ein solches Signal bremst die Entwicklung von neuen Projekten ein, da nun viel weniger Projekte mit derartig niedrigen Tarifen entwickelt werden können. Daher ist diese Tariffestlegung enttäuschend“, bemerkt Moidl.
Gutachten der E-Control ergab geringe Reduktion
Die E-Control wurde wie in den Vorjahren mit der Erarbeitung eines Gutachtens beauftragt, um die reale Kostensituation für Windkraftprojekte zu erheben. Durch gesetzliche Änderungen der kleinen Novelle des Ökostromgesetzes hat die E-Control erstmals Zugang zu Daten um Windparkprojekte genau zu analysieren. „Das Gutachten von Oktober 2017 hat die aktuelle Tarifhöhe bestätigt, und nur eine geringe Verringerung von rund 2% für das Jahr 2018 vorgeschlagen“, betont Moidl. Die Energiesektion des Wirtschaftsministeriums ist aber von diesem Gutachten bereits beim Begutachtungsentwurf abgegangen und wollte den Tarif um 12% reduzieren. Nunmehr wurde die Tarifverordnung für die Jahre 2018 und 2019 noch in der alten Kompetenzverteilung der Ministerien vom Wirtschaftsministerium, mit Zustimmung des Umwelt- und des Sozialministeriums, erlassen und legt die Reduktion mit 8,4% fest. Im Ökostromgesetz ist genau vorgegeben, dass sich Ökostromtarife‚ an den durchschnittlichen Produktionskosten von kosteneffizienten Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, orientieren müssen. Da die Tarife nun unter den durchschnittlichen Kosten liegen, können viel weniger Projekte entwickelt werden. Damit wird es zu deutlichen Einschränkung der Neuentwicklung von Windparks kommen.
In Folge droht ein Rückgang beim Ausbau erneuerbarer Energien
Bei dieser Ökostrom-Einspeisetarifverordnung waren die neuen Ministerinnen offensichtlich schlecht beraten, denn im Regierungsprogramm ist als Zielsetzung 100% (bilanziell) erneuerbarer Strom im Jahr 2030 verankert. Dafür braucht es eine deutliche Steigerung des Ausbaus erneuerbarer Energien und somit auch mehr Windprojekte in naher Zukunft.
Quelle: APA