Mit Ende des Jahres läuft das Aktionspaket E-Mobilität, getragen von Bund und Autoimporteuren, aus. Mit dem E-Mobilitätsbonus erhielten Betriebe und Private bei Neukauf eines E-Fahrzeugs bisher bis zu 4.000 Euro. „Diese Förderaktion ist erfolgreich und muss 2019 unbedingt fortgeführt und weiter ausgebaut werden. Auch eine steuerliche Befreiung kann eine wirksame Anschubförderung sein und die derzeit bestehenden Preisunterschiede teilweise ausgleichen. Das hat sich in Norwegen gezeigt,“ sagt Roland Ziegler, Sprecher BEÖ – Bundesverband Elektromobilität Österreich. „Ein E-Auto darf nicht mehr kosten als ein vergleichbarer Benziner oder Dieselfahrzeug.“
Kaufanreize in Norwegen und den Niederlanden
Derzeit sind rund 20.000 rein elektrisch betriebene E-Pkw auf Österreichs Straßen unterwegs. Der Anteil an Neuzulassungen ist mit 2,5 Prozent noch sehr gering und weit entfernt vom E-Mobilitäts-Vorzeigeland Norwegen, wo bereits jeder zweite neu zugelassene PKW mit Strom fährt. Die norwegische Regierung setzt auf Anreize und Steuerentlastungen. „So fällt etwa bei Kauf eines E-Autos die Umsatzsteuer weg – dies ließe sich auch in Österreich umsetzen und ist eine absolute Notwendigkeit“, so Ziegler. „Ohne eine deutliche Erhöhung des Anteils der E-Mobilität können die ambitionierten Klimaziele nicht erreicht werden.“ Auch die Niederlande planen ab dem Jahr 2021 Kaufprämien für privat genutzte E-Autos von 6.000 Euro und 2.030 Euro für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge. Zudem sollen Elektroautos von der Umsatzsteuer befreit und der Gebrauchtwagenmarkt gestärkt werden.
Energieunternehmen schaffen Ladeinfrastruktur
Die führenden österreichischen Energieunternehmen haben in den vergangenen Jahren ein flächendeckendes, öffentliches und roamingfähiges Ladenetz für E-Fahrzeuge geschaffen. „Dafür wurden Millionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Ladestationen investiert“, sagt Ziegler. „Mit knapp 3.000 öffentlichen Ladeanschlüssen ist dieses Netz bereits heute das größte Ladenetz Österreichs und wird im nächsten Jahr noch weiter ausgebaut,“ so Ziegler. Mit einem Vertrag ihres Energieanbieters (Karte oder mobiler App) können E-Mobilisten ihr E-Fahrzeug einfach und bequem im Ladenetz des BEÖ Österreichweit und zukünftig darüberhinausgehend laden.
Anpassungen im Wohnrecht
Damit E-Mobilität aus erneuerbaren Energien noch alltagstauglicher werden kann, muss auch die private Ladeinfrastruktur ausgebaut werden. „Um das private Aufladen eines E-Fahrzeugs einfacher zu machen, müssen rechtliche Hürden im Wohnrecht beseitigt werden.“ Konkret geht es um die Installation von Wall-Boxen (E-Ladestationen) in Mehrparteienhäusern. Das betrifft das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das Mietrechtsgesetz (MRG) und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Denn, so Ziegler, „sowohl Mieter als auch Eigentümer müssen das Recht bekommen, ihr E-Auto einfach zu Hause aufzuladen, sowie eigene Lademöglichkeiten zu schaffen!“
Quelle: APA