Studie zu E-Tankstellen:

Hohe Preisunterschiede, wenig Transparenz

von David Lodahl

Die Arbeiterkammer in Österreich, führte eine Studie der Marktsituation der mehr als 4.000 öffentlichen Ladestationen von E-Autos in Österreich durch. Gezeigt wurde unter anderen, wie intransparent die Kosten fürs E-Tanken sind. Zudem sind die Preisunterschiede für das Laden von E-Autos enorm. Um KonsumentInnen den Preisvergleich zu erleichtern, wird von der AK die Etablierung eines Preismonitorings vergleichbar zum Spritpreismonitor und die Vereinheitlichung der Angaben und Bezugskonditionen gefordert.

Wie kam es zu der Studie?

In vielen umwelt-, verkehrs- und energiepolitischen Debatten nimmt das Thema E-Mobilität eine wichtige Rolle ein. Es ist davon auszugehen, dass diese Art des Tankens in den kommenden Jahren stark an Bedeutung gewinnt. Gleichzeitig nimmt schon jetzt die Anzahl der Beschwerden von E-AutofahrerInnen zu, die die schlechte Vergleichbarkeit der Preise und die hohen Unterschiede kritisieren. Diese Intransparenz trägt auch dazu bei, dass die Akzeptanz der elektrisch betriebenen Mobilität eingeschränkt ist.

Um Fakten zu haben, wie die Preisgestaltung bei den Ladestationen für E-Autos derzeit aussieht und wie groß das Problem der Intransparenz ist, hat die AK Wien nun österreichweit die Preise bei E-Tankstellen analysiert. Mehr als 4.000 öffentliche Ladestellen in ganz Österreich wurden in den vergangenen Monaten unter die Lupe genommen. Insgesamt 20 unterschiedliche Tarife von elf Anbietern wurden ermittelt und verglichen.

Was sind die Ergebnisse?

Eine Vergleichbarkeit der Preise ist schwierig. Es gibt verschiedene Tarifarten (Vertragstarife, Pauschaltarife und Direct Payment Tarife) und unterschiedliche Verrechnungseinheiten (von minutengenauer Abrechnung bis zu 30-Minuten-Blöcken). Ein einziger Anbieter verrechnet den reinen Stromverbrauch.

Die Preis- und Abrechnungsmodelle ähneln mehr den Modellen aus dem Mobilfunkbereich als den Diesel- und Benzin-Tankstellen mit Grundgebühren, Freimengen, freien Ansteckdauern und E-Roaming.

Erschwert wird die Vergleichbarkeit auch dadurch, dass die individuellen Unterschiede in der technischen Ausstattung des jeweiligen E-Autos ebenfalls Einfluss auf die Ladezeit haben.

Die Preisunterschiede sind sehr groß. Das teuerste E-Auftanken kostet pro 100 Kilometer bei einem Vertragstarif mehr als 2,5 mal so viel wie der billigste. Der teuerste Vertragstarif kommt auf 8,33 Euro pro 100 Kilometer Fahrleistung, der billigste 2,92 Euro.

Im Durchschnitt liegen die Kosten pro 100 Kilometer mit dem E-Auto bei einem Vertragstarif bei 4,88 Euro – und damit deutlich unter den Kosten für 100 Kilometer mit Benzin- oder Diesel-Autos.

Bei einem Pauschalmodell bezahlen KonsumentInnen für 100 Kilometer zwischen 3,26 Euro und 5,96 Euro. Bei Direct-Payment-Tarifen bezahlt man zwischen 4,50 und 8,40 Euro.

Konsumenten steigen am besten mit Pauschaltarifen aus

Ganz klar zeigt die Analyse auch: Eine einfache Vergleichbarkeit der Preise ist derzeit nicht gegeben. Ebenso sind die Preisspannen der Tarifmodelle zwischen den einzelnen Anbietern so groß, dass die KonsumentInnen nicht einfach feststellen können, welcher Tarif für sie am günstigsten ist. Daher kann auch keine eindeutige Empfehlung für ein spezielles Tarifmodell oder einen speziellen Tarif abgegeben werden.

Dass die Vergleichbarkeit von Preisen bei E-Tankstellen zu wenig gegeben ist, verdeutlicht auch ein Rechtsgutachten von Prof. Martin Winner (WU Wien). Er hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die EU-Richtlinie RL2014/94/EU, die eine einfache Vergleichbarkeit von Preisen an öffentlichen Ladepunkten vorschreibt, ausreichend umgesetzt wurde. Prof. Winner kommt zu folgendem Schluss: Artikel 4 Abs. 10 der RL 2014/94/EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten unter anderem dazu, sicherzustellen, dass die Preise, die von Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte berechnet werden, einfach und eindeutig vergleichbar und transparent sind. Die aktuelle Umsetzung dieser EU Richtlinie in nationales Recht trägt dieser Vorgabe nicht Rechnung.

Prof. Winner kommt ebenso in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass zur Herstellung einer einfachen Vergleichbarkeit der Preise das Preisauszeichnungsgesetz bzw. das Dienstleistungsgesetz dementsprechende Anpassungen brauchen.

Die Schlussfolgerungen

Eine Anpassung der Rechtslage ist aus Sicht der Arbeiterkammer Wien notwendig, denn die Markt- und Preisanalyse für das Laden an öffentlichen und gewerbliche betriebenen Ladestationen zeigt große Preisunterschiede und einen für KonsumentInnen unübersichtlichen Markt.

Forderung 1: Anpassung der geltenden Rechtslage an die EU-rechtlichen Vorgaben
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die bestehende Rechtslage im Preisauszeichnungsgesetz und im Dienstleistungsgesetz für die Umsetzung genügt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das von der Arbeiterkammer Wien in Auftrag gegebene Rechtsgutachten der WU Wien zeigt eindeutig, dass weder das Preisauszeichnungsgesetz noch das Dienstleistungsgesetz Vorschriften enthält, die auf eine einfache und eindeutige Vergleichbarkeit der Preise abstellen. Deshalb sollten es Änderungen im Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe geben.

Forderung 2: Stärkung der Preisvergleichbarkeit durch Vertrags-, Verrechnungs- und Preistransparenz
Verbesserte Vorschriften zur Preisauszeichnung an Ladestationen könnten zudem dazu beitragen, das Laden an öffentlichen Ladestationen attraktiver zu gestalten und die Akzeptanz dieser Mobilitätsform zu erhöhen. Dies wäre zum Beispiel durch den Erlass einer Verordnung möglich, welche den Sachverhalt im Preisauszeichnungsgesetz erfasst.

Das wäre durch eine Vereinheitlichung der Angaben und Bezugskonditionen und Etablierung einer Norm, z.B.: für Verrechnungseinheiten, etc. möglich. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Ministerien für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), sowie Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW).

Forderung 3: Etablierung eines Preismonitorings vergleichbar zum Spritpreismonitor

Dieses Preismonitoring könnte in der E-Control angesiedelt werden. Die E-Control führt derzeit bereits das Ladepunkteregister. Dazu müsste die E-Control einen Auftrag vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und die dafür notwendigen finanziellen Mittel erhalten. Preismonitoring könnte gerade in einem für KonsumentInnen unübersichtlichen Markt zu mehr Transparenz am Markt beitragen. KonsumentInnen würden leichter die günstigsten Tankstellen in ihrer Nähe finden. Durch eine Vereinheitlichung der Angaben und Bezugskonditionen würde die Preisvergleichbarkeit und die Vertrags- und Preistransparenz erhöht werden.

Quelle: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

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