Für Private und Betriebe:

Elektromobilitätsförderung in ganz Österreich und den Bundesländern

von David Lodahl

Obwohl allgemein bereits bekannt ist, dass Elektrofahrzeuge besser für die Umwelt sind, sie weniger Lärm machen und auch sonst noch viele weitere Vorteile bieten, gibt es einige Kritikpunkte, die dafür verantwortlich sind, dass noch nicht alle Autofahrer bereit sind, auf die Elektromobilität umzusteigen. Einen wesentlichen Faktor spielen hier die Anschaffungskosten eines Elektromobils, die aber vermindert werden können, wenn man richtig über die entsprechenden Förderungen für elektrische Fahrzeuge informiert ist. Weiters sehen potenzielle Nutzer Probleme mit der Reichweite bzw. der fehlenden Ladeinfrastruktur – aber auch hier wird gefördert und investiert!

Bild: Fotolia

Österreichweites Förderpaket Elektromobilität
Österreich soll »elektrofit« werden: Deshalb stellt das Verkehrsministerium gemeinsam mit dem Umweltministerium und den Automobilimporteuren in den kommenden Jahren 72 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und der flächendeckende Ausbau von E-Ladestationen sollen damit unterstützt werden. Ebenso neu ist die grüne Nummerntafel für E-Fahrzeuge – einige Privilegien sind mit ihr verbunden.

Fördermöglichkeiten für Private
Wird ein privater PKW gekauft, der ausschließlich mit Elektroantrieb oder einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet ist, erhält man eine Förderung von 4.000 Euro – für Plug-in-Hybride 1.500 Euro. Dabei beträgt der Bundesanteil 2.500 Euro pro Fahrzeug für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge und der E-Mobilitätsbonusanteil der Automobilbranche 1.500 Euro. Die Fördersumme teilt sich bei Plug-in-Hybriden zu je 750 Euro auf Bund und Automobilbranche auf.

Die Online-Registrierung und die Einreichung von Förderanträgen sind seit 1. März 2017 via www.umweltfoerderung.at möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Fahrzeug ab 1.1.2017 gekauft wurde. Ebenso wichtig ist, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein darf. War die Registrierung erfolgreich, so ist innerhalb von 24 Wochen der Antrag zu stellen. Von 1. März bis Ende 2018 läuft die Förderung. Mit dem Paket sollen rund 16.000 zusätzliche E-Mobile auf die Straße gebracht werden.

Weitere Bedingungen: Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 40 Kilometer betragen, der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 50.000 Euro nicht überschreiten und das geförderte Auto muss ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeist werden.

Förderung beim Privatkauf von E-Gebrauchtfahrzeugen
Das Förderpaket ist ausschließlich eine Neufahrzeugförderung, bei der gebrauchte Fahrzeuge nicht inbegriffen sind.

Förderung von E-Zweirädern
Das E-Mobilitätspaket beinhaltet auch eine Förderung für E-Mopeds und E-Motorräder. Neben der Förderung des Verkehrs- und Umweltministeriums von bis zu 375 Euro (Bundesanteil) wird der Kauf eines E-Mopeds oder eines E-Motorrades seit 1. Jänner 2017 vom jeweiligen Importeur mit 375 Euro zusätzlich unterstützt. Somit kann um bis zu 750 Euro angesucht werden. E-Räder, die schneller als 25 km/h fahren und eine Motorleistung von über 600 Watt haben, gelten rechtlich als Moped und sind somit auch förderbar. Der Bundesanteil kann online ebenfalls seit dem 1. März 2017 nach Kauf eines E-Mopeds oder E-Motorrads und Abzug des E-Bonusanteils des Zweiradimporteurs (Rechnungsdatum ab 1. Jänner 2017) via umweltfoerderung.at beantragt werden.

Zusatzinfo: Die Förderung für E-Bikes mit weniger als 600 Watt Leistung ist derzeit nur für Betriebe und Gemeinden vorgesehen – der private Kauf von E-Bikes wird also nicht gefördert.

Fördermöglichkeiten für Betriebe, Gemeinden und Vereine
Auch Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine werden beim Ankauf von E-Fahrzeugen unterstützt. 3.000 Euro (davon 1.500 Euro E-Mobilitätsbonus des Autoimporteurs) erhalten sie für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb bzw. 1.500 (davon 750 Euro E-Mobilitätsbonus des Autoimporteurs) für Plug-in-Hybride. Darüber hinaus gibt es auch Förderungen für weitere Fahrzeugklassen, wie zum Beispiel E-Nutzfahrzeuge oder E-Busse. Bis längstens 31.12.2018 können Registrierungen eingebracht werden (meinefoerderung.at).

Grüne statt schwarze Ziffern und Buchstaben
Durch die E-Nummerntafeln sind rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge auf einen Blick erkennbar. Durch eine Novelle der StVO (Straßenverkehrsordnung), werden in Zukunft Ausnahmen vom Halte- und Parkverbot für E-Fahrzeuge während des Ladens ermöglicht. Mit einer einheitlichen Zusatztafel, auf der ein Ladekabel abgebildet ist, können diese Ausnahmen für E-Fahrzeuge unkompliziert eingerichtet werden. So ist es zum Beispiel auch möglich, eigene Parkplätze für E-Autos zu schaffen und die Einhaltung kann einfach kontrolliert werden.

Seit 1. April sind die neuen Nummerntafeln erhältlich. Sie können bei der Zulassungsstelle gegen die alten Taferln ausgetauscht werden. Die Kosten für die Kennzeichen betragen 21 Euro.

Ausbau der Ladeinfrastruktur
Durch das E-Mobilitätspaket werden auch Anreize zum Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur gesetzt. Der Bau von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen wird mit 10.000 Euro pro Ladestation gefördert. Für Privatpersonen steht, als Bonus zum Kauf von Elektroautos, eine Förderung von 200 Euro für die Anschaffung einer Wallbox (bis 22 Kilowatt) oder eines intelligenten Ladekabels zur Verfügung.

Anreize und Förderungen in den einzelnen Bundesländern
Zusätzlich zum bundesweiten Förderungspaket wird die Elektromobilität von den einzelnen Bundesländern in unterschiedlicher Art und Weise gefördert.

Hier ein kleiner Überblick für Privatpersonen:
Niederösterreich: Das Land Niederösterreich fördert den Kauf von E-Fahrzeugen mit 1.000 Euro sowie auch Ladestationen von Privatpersonen mit 800 Euro.

Salzburg: Das Land Salzburg unterstützt die Anschaffung von E-Autos mit 5.000 Euro und 6.000 Euro pro E-Fahrzeug, wenn zusätzlich Kapazitäten zur regenerativen Stromerzeugung geschaffen werden (z.B. Photovoltaikanlage).

Oberösterreich: In Oberösterreich erhalten Kunden aus dem Netzgebiet der Energie AG und Linz AG ENAMO Ökostrom GmbH Förderungen in Höhe von 300 Euro für E-Autos, 150 Euro für E-Bikes/E-Roller.

Burgenland: Im Rahmen der »Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit Alternativantrieb 2016« fördert die Burgenländische Energieagentur die private Neuanschaffung eines Elektro-PKW, bzw. den Umbau auf vollelektrischen Betrieb mit 30 % (max. 750 Euro), sowie Elektro-Scooter für PensionistInnen und gehbehinderte Personen mit 30 % (max. 250 Euro). Die Neuanschaffung von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern wird mit 30 % (max. 350 Euro) gefördert.

Überblick Förderungen für Betriebe:
Wien: Die Stadt Wien fördert den Kauf von Transportfahrrädern mit Elektrounterstützung mit bis zu 1.000 Euro.

Niederösterreich: Das Land Niederösterreich fördert Unternehmen beim Kauf von E-Fahrzeugen mit 1.000 Euro.; jede Ladestadion, in Kombination mit Ankauf und Förderung eines E-Autos mit bis zu 40 % bzw. 500 Euro.

Graz: Die Stadt Graz gewährt Taxiunternehmen, Mietwagen-Taxis und Flottenfahrzeugen von Carsharing-Anbietern beim Ankauf von Elektro-, Plug-in-Hybrid-Autos, E-Roller und E-Mopeds eine Förderung bis 1.500 Euro; für E-Roller und E-Mopeds bis zu 350 Euro, Vollhybridautos bis zu 750 Euro.

Tirol: Das Land Tirol gewährt einen Einmalzuschuss. Dieser beträgt maximal 30 % der im Rahmen der Umweltförderung im Inland beziehungsweise von »klimaaktiv mobil« gewährten Bundesförderung inklusive allfälliger EU-Förderungen.

Förderungen im Ländervergleich
Mit der Anschubfinanzierung will der Staat den Anteil der E-Fahrzeuge in Österreich erhöhen. Auch in anderen Ländern wird versucht, die Elektromobilität zu unterstützen – kann sich Österreich daran ein Beispiel nehmen? Wie der Standard am 17. Juli 2017 berichtete, geht aus einer internationalen Studie hervor, dass staatliche Beihilfen nur beschränkt wirken. In Hongkong waren zum Beispiel E-Autos bis Ende März von der Steuer befreit, nach dieser Befreiung wurden keine E-Autos mehr neu zugelassen. Nach dem Ende der staatlichen Unterstützung für Elektrofahrzeuge kam es auch in Dänemark zu einem Marktkollaps, weshalb die Subventionen wieder eingeführt wurden. Wenn aber die direkte Kaufsubventionierung von Elektroautos so niedrig wie in Österreich und Deutschland ist, bezweifeln viele Wirtschaftler, dass diese zum Aufschwung der E-Mobilität führen.

Im Vergleich zur österreichischen Förderung (siehe oben), gibt es in Südkorea zum Beispiel bis zu 21.250 Euro geschenkt: Bis zu 11.450 Euro Förderung gibt es für den Kauf, auf lokaler Ebene können noch bis zu 9.800 Euro dazu kommen. Südkorea ist damit das großzügigste Land, das vom international tätigen Beratungsunternehmen Ecovis in Bezug auf die staatlichen Beihilfen begutachtet wurde (34 Länder wurden unter die Lupe genommen).

In Europa ist Norwegen ein Vorreiter in Bezug auf die Elektromobilität. Rund 15 % aller Neuzulassungen sind hier Elektroautos. Steuervorteile und praktische Erleichterungen im Alltag sind ausschlaggebend, warum hier viele auf die Elektromobilität umsteigen. Beim Kauf fallen in Norwegen bis Ende 2017 die Steuern weg und vom Fahrzeughalter müssen auch weniger KFZ-Steuern bezahlt werden. Ebenso darf gratis geparkt werden und Mautstraßen und Fähren dürfen kostenlos benutzt werden. Als weiteres »Zuckerl« darf in öffentlichen Parkhäusern kostenlos Strom getankt werden. Normalerweise zahlt man in Norwegen 130.000 Euro für einen Tesla S – durch die Vergünstigungen betragen die Kosten aber »nur« noch 72.000 Euro. Auch der E-Golf ist hier um 9.000 Euro günstiger als das herkömmliche Modell zu haben. Daher sollte sich Österreichs Politik vielleicht noch einmal Gedanken über die Fördermaßnahmen für die E-Mobilität machen und sich ein Beispiel an Norwegen nehmen …

Umweltfoerderung.at

beoe.at/anreize-foerderungen

Text: Lisa-Maria Trummer

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