Sony und Honda wollen Elektroautos fertigen

Gemeinschaftsunternehmen Sony Mobility soll Vision-S 01 und Vision-S 02 bauen

von Siawasch Aeenechi
Foto: © sony.com

Ein Joint Venture, bestehend aus den beiden japanischen Unternehmen Sony und Honda, wird aller Voraussicht nach die von dem Elektronikkonzern jüngst vorgestellten Elektroautos Vision-S 01 und nun auch Vision-S 02 bauen. Das angekündigte Gemeinschaftsunternehmen namens Sony Mobility drängt damit als weiterer Player in den umkämpften Markt der Elektromobilität. Neben der Entwicklung und der Fertigung entsprechender Fahrzeuge soll auch ein Mobilitätsdienst geschaffen werden, wie es heißt.

Erstes Fahrzeug bereits 2025

Beide Unternehmen haben indes bestätigt, dass das erste Fahrzeug aus der Zusammenarbeit bereits 2025 auf den Markt kommen soll. Auf der weltgrößten Fachmesse für Unterhaltungselektronik, CES in Las Vegas, hatte Sony im Januar dieses Jahres sein zweites Elektrofahrzeug, den Vision-S 02, der Öffentlichkeit präsentiert. Das kompakte Sports Utility Vehicle (SUV) fußt auf dem 2020 vorgestellten Pkw Vision-S 01.

Sony Mobility soll, so die Unternehmen, erst einmal die kommerzielle Einführung von Elektroautos und deren Marktchancen ausloten. Bislang hat der Elektronikriese aus Tokio mit dem kanadisch-österreichischen Auftragsfertiger Magna kooperiert. Dieser hatte auch den Vision-S 01 gebaut. Ob und wie es mit einer möglichen Zusammenarbeit mit Magna aussieht, dazu hielten sich sowohl Sony als auch Honda bislang bedeckt. Beide Unternehmen hätten „viele historische und kulturelle Gemeinsamkeiten“, so Toshihiro Mibe, Chef von Honda Motor. „Daher glaube ich, dass diese Allianz, die die Stärken unserer beiden Unternehmen zusammenführt, große Möglichkeiten für die Zukunft der Mobilität bietet.“

Weitere Informationen: Sony Group Portal – VISION-S

Quelle: sony.com

Ähnliche Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar

* Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.

789