32 Ab 20. Mai 2023 gibt es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung: Im Zuge der §57a Begutachtung muss eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb vorgenommen werden. Diesen Artikel teilen FacebookLinkedinEmailDIESEN ARTIKEL BEWERTEN Hinterlassen Sie einen Kommentar Antwort abbrechen Speichern Sie bitte Name und E-Mailadresse in diesem Browser für zukünftige Kommentare. * Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.