Ab 20. Mai 2023 gibt es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung: Im Zuge der §57a Begutachtung muss eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb vorgenommen werden.

Ab 20. Mai 2023 gibt es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung: Im Zuge der §57a Begutachtung muss eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb vorgenommen werden.

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