Zum 13. April 2024 ist die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) in der gesamten EU in Kraft getreten – und mit ihr die Verpflichtung für Ladesäulenbetreiber, bei neu aufgestellten Schnellladesäulen die Kartenzahlung über ein Terminal zu ermöglichen.

Zum 13. April 2024 ist die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) in der gesamten EU in Kraft getreten – und mit ihr die Verpflichtung für Ladesäulenbetreiber, bei neu aufgestellten Schnellladesäulen die Kartenzahlung über ein Terminal zu ermöglichen.

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