Mit der Novelle des GEIG – neuer Name: Gesetz zum Aufbau einer Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität – kurz EIG – sind deutsche Tankstellenunternehmen mit mindestens 200 Tankstellen ab Januar 2028 verpflichtet pro Tankstelle einen Schnellladepunkt zu errichten.

Mit der Novelle des GEIG – neuer Name: Gesetz zum Aufbau einer Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität – kurz EIG – sind deutsche Tankstellenunternehmen mit mindestens 200 Tankstellen ab Januar 2028 verpflichtet pro Tankstelle einen Schnellladepunkt zu errichten.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

* Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.

789