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Mit der Novelle des GEIG – neuer Name: Gesetz zum Aufbau einer Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität – kurz EIG – sind deutsche Tankstellenunternehmen mit mindestens 200 Tankstellen ab Januar 2028 verpflichtet pro Tankstelle einen Schnellladepunkt zu errichten.