57 Die private Nutzung von elektrischen Firmen-Fahrzeugen durch Mitarbeiter:innen wurde mit 1. Jänner 2023 steuerlich besser gestellt. Diesen Artikel teilen FacebookLinkedinEmailDIESEN ARTIKEL BEWERTEN Hinterlassen Sie einen Kommentar Antwort abbrechen Speichern Sie bitte Name und E-Mailadresse in diesem Browser für zukünftige Kommentare. * Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.