42 Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurde der Weg zur eigenen E-Ladestation in einem Mehrparteienhaus deutlich vereinfacht – bekannt unter dem Begriff „Right-to-Plug“. Diesen Artikel teilen FacebookLinkedinEmailDIESEN ARTIKEL BEWERTEN Hinterlassen Sie einen Kommentar Antwort abbrechen Speichern Sie bitte Name und E-Mailadresse in diesem Browser für zukünftige Kommentare. * Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.