Verordnungen die in Deutschland 2019 in Kraft treten:

Was sich im Bereich Mobilität im nächsten Jahr ändert

von David Lodahl

Im kommenden Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer auf neue Regelungen, Gesetze und Beschlüsse einstellen. Manche Änderungen stehen schon lange fest, einige sind möglich, aber noch nicht fix beschlossen. Wie etwa eine Verordnung für sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge: Diese soll ab 2019 regeln ob, wo und wie Segways und E-Scooter unterwegs sein dürfen.

Geplant sind darüber hinaus unter anderem folgende Änderungen:

Fahrverbote im Ausland

Im Großraum Paris dürfen ab Mitte 2019 keine alten Dieselfahrzeuge mehr fahren, die vor 2001 registriert wurden. Madrid hat bereits im November 2018 eine Umweltzone im Zentrum eingerichtet. Künftig sollen nur noch Anwohner, deren Besucher sowie Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung ins Zentrum fahren dürfen. Ein absolutes Fahrverbot soll für Benziner, die vor dem Jahr 2000, und Diesel, die vor 2006 zugelassen wurden, gelten. Brüssel verschärft die Zufahrtsbeschränkungen in seiner Umweltzone ab Januar.

Geräusche bei Elektroautos

Ab 1. Juli 2019 wird in der EU Schritt für Schritt ein verpflichtender Warnton für Elektroautos eingeführt. Vorerst müssen nur neue Elektroautotypen mit dem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) ausgestattet sein. Ab Sommer 2021 ist das System dann für alle neu in den Verkehr gebrachten rein batterieelektrischen Autos, sowie für Plug-in Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge vorgeschrieben. Die Regelung umfasst nicht nur Pkw, sondern auch Nutzfahrzeuge und Busse. Ziel ist es, dass Radfahrer, Fußgänger sowie ältere und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer besser auf die bisher leisen Fahrzeuge aufmerksam werden.

Steuerfreies Jobticket

Im November 2018 hat der Bundestag das steuerfreie Jobticket beschlossen. Damit soll von 2019 an ein steuerlicher Anreiz für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel geschaffen werden. Bisher musste die Ersparnis durch kostenlose oder verbilligte Fahrkarten vom Arbeitgeber für den ÖPNV versteuert werden. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Besteuerung von Elektro-Dienstwagen

Wer seinen Dienstwagen privat nutzt, muss monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Wer sich für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug entscheidet, soll nur noch 0,5 Prozent versteuern müssen. Diese Regelungen sollen für Fahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Einheitliche Kraftstoffkennzeichnung

Mit der Neuauflage der »Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes« wird 2019 eine europäische Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen auch in Deutschland umgesetzt. Benzin, Diesel und gasförmigen Kraftstoffen wird eine geometrische Form zugeordnet: Benzin ein Kreis, Diesel ein Quadrat und gasförmigen Kraftstoffen eine 90-Grad-Raute. Innerhalb der Form wird die Sorte angezeigt. Sowohl in den Tankdeckeln und Kfz-Bedienungsanleitungen als auch an den Zapfsäulen und -pistolen sollen die Zeichen zu finden sein. Sind die Symbole und Sorte an Auto und Tankstelle identisch sind, kann der Fahrer bedenkenlos tanken.

Quelle: ADAC SE

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