Anschluss über Schuko-Stecker entspricht in Deutschland (noch) nicht der Norm

Mini-Photovoltaikanlage

von David Lodahl

Es klingt verlockend: Die tragbare Solaranlage einfach an die Steckdose anschließen und dann auf Balkon oder Terrasse Sonnenstrom für den Elektrogrill oder die Musikanlage produzieren. Doch Betreiber solcher Geräte, die auch Stecker-Photovoltaik (PV) oder Plug&Play-PV genannt werden, bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Denn wenn das Gerät mehr Strom als benötigt, produziert, wird dieser in das Stromnetz eingespeist. „Der Anschluss über einen normalen Schuko-Stecker ist bisher noch nicht normativ geregelt„, erklärt Guido Volberg, Experte für Photovoltaikmodule und -komponenten bei TÜV Rheinland.

Fachmann hilft bei der Installation

Wer trotzdem mit einem »Balkonkraftwerk« einen kleinen Beitrag zur Energiewende leisten möchte, sollte auf Geräte mit einer »Energiesteckvorrichtung« setzen. Diese speziellen Einspeisesteckdosen sind berührungssicher und entsprechen der aktuellen Norm für Anschluss und Betrieb von Mini-PV-Anlagen (DIN VDE 0100-551-1). Die Spezialsteckdosen sollte ein Fachmann installieren. „Der Elektriker überprüft dabei den Zustand der Leitungen und stellt somit sicher, dass alle Voraussetzungen für den sicheren Betrieb gegeben sind„, rät Volberg. Denn noch bleiben für Verbraucher Fragen offen.

Produktnorm ist in Arbeit

Die VDE-Norm regelt lediglich den Anschluss und Betrieb der Anlagen, für die Geräte selbst gibt es noch keine eigene Produktnorm, an die sich Hersteller halten müssen und auf die sich Verbraucher verlassen können. Aktuell wird an einer solchen Norm gearbeitet. Volberg empfiehlt deshalb, dem Elektriker auch das Modul zu zeigen. Der Fachmann kann feststellen, ob der Wechselrichter den entsprechenden Sicherheitsstandards entspricht und so am Modul befestigt ist, dass zum Beispiel keine Materialermüdung durch Überhitzung hervorgerufen werden kann. Volberg rät außerdem dazu, sich vor der Inbetriebnahme einer Balkon-PV-Anlage beim örtlichen Stromnetzbetreiber zu informieren und die Inbetriebnahme der Anlage mitzuteilen.

Quelle: Presseportal.de

Ähnliche Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar

* Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.

789