Das neue Ladestellenverzeichnis www.ladestellen.at:

Ein weiterer Schritt zu mehr Elektromobilität

von Sandra Eisner

Im vergangenen November wurde das österreichische Ladestellenverzeichnis seitens der E-Control gemeinsam mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus offiziell vorgestellt. Das neue Tool soll es den Elektromobilisten erleichtern, alle öffentlichen Ladestellen zu finden und somit die Verbreitung der E-Mobilität unterstützen. Wir haben die Fakten für Sie zusammengefasst.

Elektromobilität, die ihren Strom aus erneuerbaren Energien bezieht, kann einerseits die Abhängigkeit des Verkehrs von fossilen Brennstoffen und damit andererseits auch den CO2-Ausstoß verringern. Bedenken gibt es bei vielen jedoch nach wie vor hinsichtlich der Reichweite sowie der Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge – nicht zuletzt sind sie es, die laut Daniel Hantigk, Projektleiter Mobilitätsrechner und Ladestellenverzeichnis, E-Control, ein Hemmnis bei der Verbreitung der Elektromobilität darstellen. Nur eine zuverlässige und flächendeckende Information kann folglich einen soliden Baustein bei der Energie- und Verkehrswende darstellen.

Das Ladestellenverzeichnis www.ladestellen.at bietet diesbezüglich eine umfassende Lösung: Aufgrund der gesetzlichen Meldeverpflichtung für die Ladestellenbetreiber soll sie in Kürze flächendeckend sein und somit alle öffentlichen Ladestellen leicht auffindbar machen.

Grundlagen zum Ladestellenverzeichnis

Gemäß §22a im E-Control-Gesetz ist die E-Control damit beauftragt, das Ladestellenverzeichnis zu betreiben und jeder Betreiber einer öffentlichen Ladestelle verpflichtet, dort zumindest seinen Standort zu melden. Viele weitere Informationen basieren auf freiwilligen Angaben. Mit Stand Dezember 2019 waren 28 Betreiber registriert mit 2.186 gemeldeten Ladestellen und wiederum 5.044 Ladepunkten. 2.004 dieser Ladestellen sind roamingfähig, knapp 2.000 (1.098) bieten reinen Ökostrom an ihren Ladepunkten und 110 Ladepunkte bieten kostenfreies Laden an. Bei den Zahlungs-/Authentifizierungsmöglichkeiten war die Abwicklung über eine Website führend, gefolgt von Ladekarte, App, Kreditkarte, Bar und Debitkarte.

Definition und Begrifflichkeiten
  • Der Begriff »Ladestelle« bezeichnet den Standort und ist somit das Äquivalent zur Tankstelle, während der »Ladepunkt« (als Äquivalent zur Zapfsäule) sich auf einen einzelnen Ladeabrechnungspunkt bezieht. Jede Ladestelle kann beliebig viele Ladepunkte umfassen.
  • Die Definition einer öffentlich zugänglichen Ladestation unterliegt folgender EU-Richtlinie: Nur eine Ladestelle, an der jederzeit und ohne Vorbedingungen (ohne Dauerschuldverhältnis, also ohne einen langfristen Vertrag einzugehen) geladen und gezahlt werden kann, ist eine öffentlich zugängliche Ladestelle. Es herrscht eine Meldepflicht für alle öffentlich zugänglichen Ladestellen gemäß der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, an denen – wie bereits erwähnt – das Bezahlen für die Nutzung und den Strombezug ohne Vertrag mit dem Ladestellenbetreiber möglich sein muss.
E-Mobilisten und das Ladestellenverzeichnis

Gibt man nun auf www.ladestellen.at einen Standort ein, so werden die zehn nächstgelegenen Ladestellen angezeigt – mit dem Scrollen auf der Karte (sowie in der Listenansicht) werden weitere Ladestellen aufgeführt. Zusätzliche optionale Infos betreffen den Steckertyp, die Leistung, den Umstand, ob mit Strom aus Erneuerbaren geladen wird, die Roamingfähigkeit (mit fremder Ladekarte eines anderen Anbieters laden), kostenloses Laden, den Preis bei Direktzahlung (sogenannter Ad-hoc-Preis, bei keinem Vertrag mit einem Anbieter), Zahlungs- und Autorisierungsoptionen, Zufahrtsinformation (z. B. Parkhaus) sowie Öffnungszeiten (z. B. Parkhaus).

Welche Informationen im Ladestellenverzeichnis (noch) fehlen, sind die Verfügbarkeit, der Preisvergleich sowie Services wie Reichweitenrechner etc. Bei diesen Punkten bedarf es diverser technischen Bedingungen bzw. machen sie nur Sinn bei einer flächendeckenden Darstellung. Außerdem fehlen vor allem zum umfassenden Thema Preistransparenz die entsprechenden gesetzlichen bzw. rechtlichen Voraussetzungen.

Ausblick

Aktuell ist (noch) die Betaversion des Ladestellenverzeichnisses online, der Release erfolgt im ersten Halbjahr 2020. Laut Daniel Hantigk wird es eine offene Schnittstelle für Apps oder Webportale geben betreffend den Abruf von Informationen des Ladestellenverzeichnisses, etwa für das Programmieren einer App oder wenn Informationen in ein Navi-System einfließen sollen. Großer Wert wird dabei auch auf das Feedback von Nutzern (Kontaktformular auf der Website) gelegt: „Der Elektromobilitätsmarkt ist in ständiger Bewegung – wir möchten flexibel auf Entwicklungen reagieren können und so ein Produkt weiterentwickeln, das für alle Sinn macht“, fasst Daniel Hantigk den Wert konstruktiver Anregungen zusammen.

Quelle: E-Control

Weitere Informationen auf:

www.ladestellen.at

www.e-control.at

 

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