Aus Licht wird Geld

Deutschland: Photovoltaikanlagen auf fremden Dächern

von David Lodahl

Die Energiewende geht weiter – Im Sommer trat das neue Mieterstromgesetz in Deutschland in Kraft. Um Mieterinnen und Mieter stärker an der Energiewende zu beteiligen, trat am 25.07.2017 das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom aus Solaranlagen in Kraft.
Aufmacherbild: Fotolia

Als Mieterstrom bezeichnet man Strom, der in Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Endverbraucher (hier Mieter) im gleichen Gebäude ohne Netzdurchleitungsgebühren geliefert wird. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins öffentliche Versorgungsnetz eingespeist und vergütet (Überschusseinspeisung). Mieterstrom lohnt sich für Mieter und Vermieter. Es entfallen Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Der Betreiber der Anlage erhält einen Mietstrom-Zuschlag. Dieser hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt zwischen 2,2 und 3,8 Cent/kWh. Strom wird gefördert, wenn er in Solaranlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes gebaut wurden und mit einer installierten Leistung von maximal 100 Kilowatt erzeugt wird. Die Anlage muss bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Der Förderanspruch wird im EEG 2017 verankert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geht davon aus, dass so bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Strom versorgt werden könnten. Der Ausbau für Mieterstrom aus förderfähigen Photovoltaikanlagen ist auf 500 Megawatt/Jahr beschränkt. Mieterstrom kann helfen, günstigen und umweltfreundlichen Grünstrom zu erzeugen und Bürger ohne eigenes Dach stärker am Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen.
Vorreiterrolle der DEB aus Hamburg
Die Idee, auch dem Personenkreis ohne eigene Dachfläche die Vorteile einer Photovoltaikanlage zu bieten, hat die DEB, die Deutsche Energieberatung GmbH Hamburg, schon früher aufgegriffen und in ihrem Geschäftsmodell verwirklicht.
Sie bringt Investoren ohne Dach mit Dachbesitzern zusammen: Dächer mit einer Größe von mindestens 1000 m² werden langfristig von der DEB gepachtet, um darauf Photovoltaikanlagen für ihre Kunden zu errichten. Die DEB ist Spezialist für Photovoltaikanlagen der 3. Generation. Ihr Angebot richtet sich an risikoaverse, ertragsorientierte Unternehmen und Privatpersonen, die alle Vorteile einer Photovoltaikanlage nutzen möchten, aber kein eigenes Dach besitzen.
Aus Licht wird Strom – aus Strom wird Geld
In Zeiten wie diesen ist es ratsam sein Geld in krisensichere Sachwertanlagen zu investieren. Eine PV-Anlage von der DEB generiert einen sehr zuverlässigen Ertrag von ca. 7 % p.a.. Eine PV – Anlage wird wie ein Immobilienbesitz ins Grundbuch eingetragen, ist jedoch wesentlich einfacher zu verwalten und es gibt auch keine Mietausfälle etc. Alle Kosten für Verwaltung, Reinigung, Wartung und Versicherung sind in der Wirtschaftlichkeitsprognose berücksichtigt. Zum Konzept gehört auch eine „All-Risk-Versicherung“ gegen Diebstahl, Elementarschäden und sogar Sonnenmindereinstrahlung.
Der Abgabepreis für den mit einer PV – Anlage produzierten Strom ist durch das Erneuerbare Energien Gesetz für 20 Jahre garantiert. Dazu kommen noch erhebliche steuerliche Vorteile. PV- Anlagen sind zu 100% abschreibbar. Nur bei der DEB kommt noch eine Erlösoptimierung durch ein spezielles Stromvermarktungskonzept hinzu.
Quelle: Presseportal.de

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