Kabinettsbeschluss der deutschen Bundesregierung zur Förderung von Elektroautos als Firmenwagen

Beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität

von David Lodahl

Mit der Entscheidung, zur Förderung von Elektroautos als Firmenwagen, setzt die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zur Firmenwagenbesteuerung um. Die Automobilindustrie bewertet diese Maßnahme als guten Beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland.

Die Gesetzesänderung wird gerade ab 2019/2020 relevant, wenn die Automobilindustrie eine Vielzahl neuer Modelle zur Verfügung stellt. Im ersten Halbjahr 2018 sind die Neuzulassungszahlen von E-Autos (BEV und PHEV) um 51 Prozent auf rund 34.000 Einheiten gestiegen. Der Marktanteil deutscher Konzernmarken stieg auf 66 Prozent (1. Halbjahr 2017: 61 Prozent).

Firmenwagen machen 44 Prozent aller E-Neuzulassungen aus. Der Firmenwagenanteil an allen Pkw-Neuzulassungen ist mit 32 Prozent deutlich geringer.

Über 57 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Firmenwagen kommen aus den unteren Segmenten bis einschließlich der Mittelklasse. Jeder vierte Firmenwagen zählt zur Kompaktklasse („Golfklasse“).

Ihre Nutzer haben, beruflich bedingt, eine höhere Jahreslaufleistung als private Halter. Damit verfügt dieses Segment über die modernste Technologie. Dieses Vorhaben bewirkt auch zügig ein attraktives Angebot auf dem Gebrauchtwagenmarkt, weil Firmenwagen rascher erneuert werden als Fahrzeuge privater Halter.

Einzelheiten der Ausgestaltung des Kabinettsbeschlusses sollten, wie üblich, im Gesetzgebungsverfahren überprüft werden. Das gilt insbesondere, mit Blick auf die Entwicklung des Markthochlaufes, für die Drei-Jahre-Befristung und den Stichtag. Die Bundesländer sollten im Bundesrat zügig grünes Licht geben für dieses nun von den Regierungsfraktionen auf den Weg gebrachte Projekt für umweltfreundliche Mobilität der Zukunft.

Quelle: Verband der Automobilindustrie

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